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Rechtswissenschaftliche Fakultät

  • 17 Institute
  • Über 100 wissenschaftliche MitarbeiterInnen
  • Über 3 700 AbsolventInnen seit Bestehen der Fakultät.

Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Linz offeriert eine breitgefächerte Grundausbildung und eine Reihe von Studienschwerpunkten. Vertieftes Spezialwissen durch die Spezialisierungsmöglichkeit in verschiedensten Teilgebieten des Rechts im 2. Studienabschnitt bietet so die Möglichkeit, Verständnis für interdisziplinäre Aufgaben zu erwerben. Die universitäre Forschungstätigkeit orientiert sich an der Praxis und wird laufend auf aktuelle gesellschaftliche und sozialpolitische Tendenzen abgestimmt. So stehen neben den klassischen rechtswissenschaftlichen Disziplinen besonders Wirtschafts-, Privat-, Frauen- und Umweltrecht als hochrelevante Fachbereiche im Interesse der Forschung.

Die vielfältigen wissenschaftlichen Aktivitäten sind aber nicht nur auf die nationalen Bereiche ausgerichtet, sondern berücksichtigen auch die zunehmende Internationalisierung. So etwa durch die Betonung des EU-Rechts und die Etablierung von 'Legal English' als Pflichtfach. Durch einen länderübergreifenden Austausch von Lehrenden und Lernenden mit anderen Universitäten wird die Kompetenz zur Lösung von Rechtsfragen mit internationalen Bezügen gepflegt.

Das Diplomstudium endet mit dem akademischen Grad Magister/Magistra der Rechtswissenschaften (Mag. iur.). Im zweiten Abschnitt werden durch gezielte, fachspezifische Spezialisierungen Ausbildungsschwerpunkte gesetzt. Die Studierenden absolvieren ein obligatorisches Grundstudium und wählen je nach Neigung Lehrveranstaltungen im Rahmen eines Studienschwerpunktes. Das Doktoratsstudium
berechtigt zur Führung des akademischen Grades des/der Doktors/Doktorin der Rechtswissenschaften. Als postgraduale Weiterbildung werden der Universitätslehrgang Europarecht (2-semestrig) und das Master-Studium European Law (4-semestrig) angeboten. AbsolventInnen der Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften können eine 2-semestrige Ausbildung mit der Bezeichnung
'Europarechtsexperte/in' abschließen, nach weiteren zwei Semestern Master-Studium ist die Erlangung des Titels M.A.S. (Master of Advanced Studies, European Law) bzw. ab 2003 des Titels LL.M. (Master of Laws) gegeben. Die Lehrgänge vermitteln das Wissen, das für die Herausforderung der Integration Europas unentbehrlich ist und stellt eine ideale Zusatzqualifikation für alle dar, die eine über Österreich hinausgehende Laufbahn anstreben. (Information: www.europastudien.at)


Impressum | Letzte Änderung: 02.03.2007 | F.d.I.v.: Auslandsbuero   ||   Feedback Zum Seitenanfang
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