Wie hoch ist der Studienbeitrag?
Ordentliche und außerordentliche Studierende, welche die Staatsangehörigkeit Belgiens, Bulgariens, Dänemarks, Deutschlands, Estland, Finnlands, Frankreichs, Griechenlands, Irlands, Islands, Italiens, Lettlands, Liechtensteins, Litauens, Luxemburgs, Maltas, der Niederlande, Norwegens, Polens, Portugals, Österreichs, Rumäniens, Schwedens, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spaniens der Tschechischen Republik, Ungarns, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland oder Zyperns besitzen, haben jedes Semester einen Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 zu entrichten.
Für außerordentliche Studierende, die nicht die österreichische oder eine der obengenannten Staatsbürgerschaften besitzen beträgt der Studienbeitrag € 726,72. Ordentliche Studierende aus oben nicht genannten Staaten bezahlen, bis auf weiteres ebenfalls einen Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36.
Ordentliche Studierende, welche die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzen haben keinen Studienbeitrag zu entrichten. Es wird also lediglich der ÖH-Beitrag vorgeschrieben.
Diese Länder sind: Afghanistan, Angola, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Kambodscha, Kap Verde, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Kiribati, Laos (Demokratische Volksrepublik), Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Samoa, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Sudan, Tansania (Vereinigte Republik), Timor-Leste, Togo, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Jemen, Sambia.
Aufgrund von entsprechenden Kooperationsvereinbarungen wird der Studienbeitrag auch Studierenden von bestimmten Universitäten erlassen, sofern sie von der Heimatuniversität zum Studium an der JKU ausgewählt wurden (für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatuniversität).
Wenn der Studienbeitrag in der Nachfrist (bis 30. November im Wintersemester und bis 30. April im Sommersemester) bezahlt wird, erhöht sich dieser um 10% auf € 399,10 bzw. € 799,39.
In jedem Fall ist zusätzlich der ÖH-Beitrag zu bezahlen (derzeit in der Höhe von €15,86).
!!!Wichtig!!!
Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn der ÖH-Beitrag (und gegebenenfalls der Studienbeitrag) nicht eingezahlt wird!
Wer muss keinen Studienbeitrag bezahlen?
Auf Antrag an den Rektor wird der Studienbeitrag für folgende Studierende erlassen:
- Studierende österreichischer Universitäten, die Studien- oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen im Ausland absolvieren.
- Studierende ausländischer Universitäten, die Studien- oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen in Österreich absolvieren.
- Konventionsflüchtlinge
- Inhaber eines Opferausweis oder eine offizielle Bestätigung gemäß § 10 Opferfürsorgegesetz
- Studierende für die Semester, in denen sie auf Grund verpflichtender Bestimmungen im Curriculum Studien im Ausland absolvieren
Der Antrag für den Erlass des Studienbeitrages muss bis zum Ende der Nachfrist des betreffenden Semesters (bis 30. November im Wintersemester, und bis 30. April im Sommersemester) eingereicht werden.
Der Antrag muss die erforderlichen Dokumente enthalten (Bestätigung über die Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm, Nachweis über den Flüchtlingsstatus, Opferausweis, etc.).
Den Antrag auf Erlass des Studienbeitrags und detaillierte Informationen erhältst du in der Studien- und Prüfungsabteilung.
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