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Einreichfristen für ausländische Studienbewerber:
- 1. September für das Wintersemester und
- 1. Februar für das Sommersemester.
Wir empfehlen, dass Du Deine Dokumente einige Zeit im voraus einreichst, damit genug Zeit bleibt um Deine Zulassung zu bearbeiten und Dein Visum (falls notwendig) zu beantragen.
Ansuchen, die nach diesem Zeitpunkt eintreffen, können für das kommende Semester nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausgenommen von dieser Einreichfrist sind Studienbewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. aus dem Europäischen Wirtschaftsraum. Es wird allerdings auch diesen empfohlen, die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der allgemeinen Zulassungs- und Meldefrist (für das Wintersemester bis spätestens Mitte September und für das Sommersemester bis spätestens Mitte Februar) einzureichen.
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